Der VDB (Verband Deutscher Büchsenmacher) informiert in der neuesten Ausgabe des DWJ (Ausgabe 10/22) über die Pläne der Bundesregierung das Waffenrecht erneut zu novellieren. Dabei wird ein Bericht aus der Frankfurter Rundschau vom 03. September 2022 (https://www.fr.de/politik/nancy-faeser-waffenrecht-extremismus-deutschland-behoerden-laender-91763959.html) zitiert, aus welchem nachfolgende mögliche Verschärfungen herausgelesen wurden:
- Zuverlässigkeitsüberprüfung: Zusätzliche Abfrage bei Zollkriminalamt, Bundespolizei, Polizeidienststellen der letzten 5 Jahre (bei Wohnortwechsel des zu Überprüfenden).
- Persönliche Eignung: Entweder Abfrage bei den Gesundheitsämtern oder Phsychologische Eignungsfeststellungen/MPU (zum Beispiel Fragebögen, Erklärungen oder Gutachten).
- Jäger: Mögliche Mengenbeschränkung bei Langwaffen
- Sportschützen: Identifikation, ggf. Vorab-Überprüfung, wenn Schützen ohne waffenrechtliche Erlaubnis schießen wollen.
- Jäger & Sportschützen: Identifikation von potentiellen „Gefährdern“ und deren ;eldung über den Jagd/Sportverein.
- Freie Waffen (SRS): Vorlage des kleinen Waffenscheins beim Kauf, ggf. NWR-Meldepdlicht von SRS-, Federdruck-/CO2-Waffen.
Der VDB bietet zu den Entwicklungen in diesem Bereich einen Newsletter an, der regelmäßig über alle Neuerungen zu dem Thema informiert. Wen es interessiert, und es sollte jeden Legalwaffen-Besitzer interessieren, sollte sich diesen newsletter Abonieren. Oder besser, den VDB bei seiner Lobby-Arbeit für uns Schützen, Sammler und Jäger unterstützen: https://www.vdb-waffen.de/de/interessenvertretung/inhalt.html
Wir sollten das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen, da dies einen erheblichen Einschnitt vor allem auch in der Nachwuchs- und Mitgliedergewinnung bedeuten würde, da der Zugang zu erlaubnispflichtigen wieder mal erheblich weiter erschwert wird.
Gezielt reisserische und sachlich falsche Fernseh-Reportagen wie zuletzt bereiten auch den Nährboden in der Gesellschaft für eine weitere Verschärfung des Waffenrechts. Es wird also ernst.



Der RSB hat in seinem heutigen Newsletter nochmal die für uns geltenden Corona Bestimmungen zusammengefasst.
Seit dem Jahre 1970 versucht der Gesetzgeber, den privaten Waffenbesitz soweit wie möglich einzuschränken. In den vergangenen Jahren erst haben wir einige Änderungen am Waffengesetz als Schützen hinnehmen müssen, die uns das Leben schwerer machen. In Bezug auf die kommenden Bundestagswahlen lassen die Wahlprogramme besonders einer Partei nichts gutes Ahnen, was uns an zukünftigen Beschränkungen ins Haus stehen könnte. Die Einwände der Verbände werden in der Regel zur Kenntnis genommen, mehr aber auch nicht.
Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,
Am 20. Februar 2020 ist die dritte Novellierung des Waffengesetzes durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten. Einige neue Bestimmungen gelten sofort, manche werden nach einer Übergangsfrist am 01. September 2020 in Kraft treten.