Die Sache mit dem Schlüssel

Viele von Euch werden sich, als sie ein Sicherheitsbehältnis für Ihre Waffen kauften, für die kostengünstigere Variante mit einem Schlüssel entschieden haben. Warum auch nicht, unser Hobby ist eh‘ teuer genug.

Aber der Schlüssel hat ein Problem: Wohin mit dem Ding?

Zunächst mal ein Auszug aus dem Waffengesetz zum Thema Zuverlässigkeit:

WaffG §6 Absatz 1.3
Die erforderliche persönliche Eignung besizten Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen das

3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig umgegangen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

„sorgfältig verwahren“ – das ist der Punkt, auf den es hinausläuft.

In der Community gibt es Berichte, das Behörden seit neuestem nach dem Aufbewahrungsort des Schlüssels fragen. In dem gemeinten Bericht wurde der Schlüssel vom Eigentümer „nur“ versteckt. Nach Auffasung der prüfenden Behörde war das eine „grob Fahrlässige“ Handlung und stellte die Zuverlässigkeit des Sportschützen in Frage. Was das bedeutet weiß jeder – die Waffen wurden erstmal von der Behörde kassiert.

Dazu erstmal ein Zitat aus dem Merkblatt des LKA Bayern, Seite 39:

Wird ein Schlüssel eines Wertbehältnisses in einem – weiteren, geringwertigeren – Behältnis aufbewahrt, so kann das Wertbehältnis nur als so sicher oder gleichgestellt eingestuft werden, wie das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis. Das höherwertige Wertbehältnis zur Waffenaufbewahrung wird somit abgewertet. Ist erstmal das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis aufgebrochen, dann ist auch das höherwertige Wertbehältnis geöffnet!

Ihr ahnt worauf das hinausläuft. Im Wäscheschrank verstecken oder gutgemeint in einer Geldschließkassette aufbewahren reicht nicht! Selbst das ständige Herumtragen an Eurem Körper reicht streng genommen nicht: Denn wenn ihr schlaft, verfügt ihr nicht mehr über die im WaffG beschschriebene „tatsächliche Gewalt“ über Eure Waffen.

Das einzige was euch gegenüber der Waffenbehörde und Beanstandungen „safe“ macht ist folgendes: Kauft Euch einen kleinen Waffenschrank mit einem Zahlen- oder biometrischen Schloß – natürlich gemäß Euren Waffenschränken die ihr einsetzen müsst: Für alle bestandsgeschützten A oder B Schrank Besitzer, reicht ein kleiner B-Schrank, für alle von der Neuregelung der Waffenaufbewahrung betroffenen, werdet ihr Euch nach einem gleichwertigen Schrank umsehen müssen.

Wenn ihr also euren Schlüssel von Eurem A oder B – Schrank in einen kleinen mit Zahlen- oder Biometrikschloß versehenen B-Schrank legt, seid ihr konform zum Waffengesetz.

Achtet darauf, das sich die Batterien an dem Zahlen- oder Biometrikschloß von aussen wechseln lassen. Sonst kann es sein, das ihr trotzdem wieder einen Schlüssel bekommt, den Ihr sicher verwahren müsst.

Wie ihr seht, kann euch die Waffenbehörde ganz schön ärgern. Also geht auf Nummer sicher und sorgt dafür, dass euer Schlüssel gesetzteskonform aufbewahrt wird. Sonst könnte es jede Menge Ärger geben.

Danke an die Macher vom Youtube Kanal „Lassen Sie es krachen“, auf dem dieser Artikel basiert! Der Link zum Video.

 

 

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