Schießsport? Wie geht das? – Teil 2

Eignung          Die Frage nach der persönlichen Eignung unterscheidet die Hard- und die Soft-Skills. Ich fange mal mit den „Hard-Skills“ an.

Wie alt bist du ? Daraus ergibt sich, welche Waffen Du nach dem WaffG (Waffengesetz) schießen darfst. Orientiere dich an der folgenden Aufstellung:

Du bist jünger als 12 Jahre
Druckluft,- Federdruck- und CO2 Waffen Nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern und behördlicher Erlaubnis und Obhut
Du bist 12 – 13 Jahre alt
Druckluft,- Federdruck- und CO2 Waffen Nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern und Obhut
Schusswaffen bis Kaliber 5,6mm (.22lfB) mit Randfeuer-
zündung und einer Energie bis 200 Joule und Einzelladerlang-
waffen im Kaliber 12 oder kleiner
Nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern und behördlicher Erlaubnis und Obhut
Du bist 14 – 15 Jahre alt
Druckluft,- Federdruck- und CO2 Waffen Nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern und Obhut
Schusswaffen bis Kaliber 5,6mm (.22lfB) mit Randfeuer-
zündung und einer Energie bis 200 Joule und Einzelladerlang-
waffen im Kaliber 12 oder kleiner
Nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern und Obhut
Du bist 16 – 17 Jahre alt
Druckluft,- Federdruck- und CO2 Waffen erlaubt
Schusswaffen bis Kaliber 5,6mm (.22lfB) mit Randfeuer-
zündung und einer Energie bis 200 Joule und Einzelladerlang-
waffen im Kaliber 12 oder kleiner
Nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern und Obhut
Du bist älter als 18 Jahre alt
Druckluft,- Federdruck- und CO2 Waffen erlaubt
Schusswaffen bis Kaliber 5,6mm (.22lfB) mit Randfeuer-
zündung und einer Energie bis 200 Joule und Einzelladerlang-
waffen im Kaliber 12 oder kleiner
erlaubt
alle anderen (großkalibrigen) Waffen erlaubt

Die Angaben sind ohne Gewähr und vorbehaltlich der aktuellen Gesetzeslage. Informiere dich im Zweifel persönlich in dem Verein deiner Wahl. Bist du noch nicht Volljährig, bringe das erste mal im Zweifel immer ein Elternteil mit.

Grundsätzlich gibt es keinen Unterschied bei der körperlichen Eignung zwischen freien und erlaubnispfilchtigen Waffen. Sicherheit steht bei uns an erster Stelle. Aus diesem Grund musst Du körperlich und gesundheitlich in der Lage sein, dein Sportgerät sicher zu handhaben. Ich will hier nicht sofort in das Waffenrecht abtauchen, aber §6.3 WaffG beschreibt es sehr zutreffend. Demnach ist für den Schießsport nicht geeignet, wer

… auf  Grund  in  der  Person  liegender  Umstände  mit  Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese  Gegenstände  nicht  sorgfältig  verwahren  können  oder dass  die  konkrete Gefahr  einer  Fremd- oder  Selbstgefährdung besteht.

Ist klar oder? Wer möchte schon auf dem Schießstand neben jemanden stehen, dem seine geladene Waffe dreimal aus der Hand fällt, bevor er auch nur einen Schuß abgegeben hat.

Das WaffG beschreibt weitere Umstände die gegen eine Eignung sprechen, wie Drogenabhängigkeit und psychische Krankheiten.

Vor der Erteilung einer Waffenrechtlichen Erlaubnis wird bisher nur eine Selbstauskunft verlangt. Trotzdem sollte also jeder in sich gehen und sorgfältig prüfen, ob er nach dem oben gelesenen eine persönliche/köperliche Eignung besitzt. Bedenke dabei: Du selbst hast die Verantwortung für dein Tun und das Verschweigen einer bekannten Einschränkung der Eignung kann erhebliche Konsequenzen haben. Nochmals sei darauf hingewiesen, das dies für den Umgang mit allen Waffen gilt, die durch das WaffG abgedeckt sind. Und das ist so ziemlich alles, was in den Schützenvereinen geschossen wird, auch wenn es sich „nur“ um eine Luftpistole handelt.

Noch ein letztes Wort: Unsere Sportgeräte (Waffen) sind Dinge, von denen bei unsachgemäßer Handhabung Gefahr für andere und sich selbst ausgeht. Jede Standaufsicht hat die Verpflichtung Vorfälle zu melden, die auf unsachgemäßen Umgang mit dem Sportgerät hinweisen. Das kann auch nachträglich zum Entzug der Schießerlaubnis im Verein führen.

Spricht nichts gegen eine persönliche Eignung. Sehr gut! Dann kommen wir zu den notwenidgen Soft-Skills: Habe Spaß beim Schießen und unterstütze den Verein nach Deinen Möglichkeiten!

Disclaimer: Alle Angaben und Bezugnahmen zum Waffenrecht vorbehaltlich des Irrtums und der Aktualität!

Teil 3 – Was kostet der Spaß?

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