Kein Leitpfaden zum legalen Erwerb von Erlaubnispflichtigen Waffen ohne die notwendigen Sicherheitsregeln im Umgang damit. Unsere Sportgeräte sind, bei unsachgemäßen Umgang damit, gefährlich. Die Misachtung dieser Gesetze und Regeln können vom einfachen Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Eine Waffe ist kein Spielzeug oder Statussymbol!
Das der sichere und gewissenhafte Umgang mit unserem Sportgerät sehr wichtig ist, lernt jeder Waffenbesitzer bei der Waffensachkunde-Prüfung.
Aufbewahrung
Eine Waffe ist Zuhause in einem dafür zugelassenen Sicherheitsbehältnis aufzubewahren (siehe WaffG §36). Sie ist immer dort aufzubewahren ausser bei der Reinigung oder während der Vorbereitung des Transports. Es muss sichergestellt sein, das nur der Berechtigte Zugriff auf die Waffen im Sicherheitsbehältnis hat. Ganz schlecht ist, wenn ein Kontroleur der Sicherheitsbehörde an der Tür klingelt und ein nicht erlaubnisberechtigtes Familienmitglied sagt, „Moment ich hole den Schlüssel …“.
Waffen werden entladen und gesichert im Sicherheitsbehältnis aufbewahrt, von der Munition getrennt. Die Munition muß in einem gesonderten abgeschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Das Behältnis muss aus Stahlblech bestehen und mit einem Schwenkbügelschloß verschlossen sein. Abschließbare Stahlschränke sind ebenfalls zugelassen.
Die Trennung und Verschluß wird nicht nur wegen der Diebstahlsicherung vorgeschrieben, sondern sie soll sich auch zugriffshemmend auf den Besitzer / Berechtigten auswirken. Damit man genügend Zeit hat, darüber nachzudenken, ob das, was man gerade vorhat, eine wirklich gute Idee ist.
Transport
Waffen werden nur entladen und gesichert in einem verschlossenen Behältnis transportiert, getrennt von der Munition. Auch die Munition sollte (muss aber nicht) in einem abschließbaren Behältnis erfolgen. Waffen dürfen nur transportiert werden
- auf dem Weg zur Sportstätte / Wettkampf
- auf dem Weg zum Büchsenmacher
- auf dem Weg zu einem anderen Erlaubnisberechtigten zur zeitweiligen Überlassung
- …
Diese Liste könnte man im Detail weiterführen. Grundsätzlich ist der Transport einer Waffe erlaubt, wenn man sie naturgemäß und anerkannter Weise als Folge oder Begleiterscheinung des Bedürfnisses transportiert. Niemals zulässig ist es die Waffe „spazieren zu fahren“ oder sie bedürfnisfremd zum Selbstschutz dabei zu haben.
Ein kleiner Umweg zum Tanken ist eralubt. Einkaufen gehen mit Waffen im Auto, finde ich grenzwertig, ist aber nicht grundsätzlich verboten – ich rate es aber keinem!
Eine Ausarbeiteung über den Unterschieg zwischen Führen und Transportieren bzw. deren Überschneidungen findet ihr in einem hervorragenden Artikel auf der Seite der German Rifle Association (GRA). Folgt dazu diesen Link.
Moderne Kraftfahrzeuge kann man so konfigurieren, das sie sich nach dem Losfahren komplett verschliessen. Die Fragen möchte ich nicht beantworten, warum man diese Möglichkeit der Diebstahlsicherung nicht genutzt hat, nachdem einem an einer Ampel stehend, der Kofferraum voller Waffen leergeräumt wurde.
Umgang
Zuhause, auf dem Schießstand, beim Händler oder Büchsenmacher, einfach jedesmal, wenn ihr eine Waffe in die Hand nehmt gelten folgende Sicherheitsregeln:
1. | Machen Sie sich mit der Handhabung der Waffe und ihrer Funktion genau vertraut. Lesen Sie sehr aufmerksam die Bedienungsanleitung, bevor Sie die Waffe in die Hand nehmen. |
2. | Behandeln Sie jede Waffe so, als sei diese geladen oder feuerbereit. |
3. | Vergewissern Sie sich vor dem Laden der Waffen, dass der Lauf frei ist. |
4. | Laden Sie die Waffe immer erst unmittelbar vor dem Gebrauch. |
5. | Entsichern Sie erst unmittelbar vor der Schussabgabe. |
6. | Schießen Sie nur, wenn Sie das Ziel genau erkannt haben und jede Gefährdung der Umgebung ausgeschlossen ist. |
7. | Bedenken Sie, dass die Reichweite der Geschosse bis zu 5 km und mehr betragen kann, wenn unter einem Winkel von ca. 35 Grad geschossen wird. |
8. | Berühren Sie den Abzug der geladenen Waffe erst, wenn Sie das Ziel im Visier haben. |
9. | Richten Sie die Waffe nie auf einen Gegenstand, den Sie nicht beschießen wollen. |
10. | Verwenden Sie nur Munition, die dem Kaliber der Waffe entspricht und für welche die Waffe einen Beschuss hat. |
11. | Vergewissern Sie sich, dass sich niemand im Bereich des Hülsenauswurfs aufhält. |
12. | Nie mit einer geladenen Waffe ein Fahrzeug oder einen Hochsitz besteigen oder Hindernisse überwinden. |
13. | Benutzen Sie nie eine Waffe, die Funktionsstörungen hat. Diese sofort zur Prüfung zu ihrem Büchsenmacher oder Waffenfachhändler bringen. |
14. | Versuchen Sie nie eine Ladehemmung gewaltsam zu beseitigen. |
15. | Entladen Sie die Waffe immer, wenn Sie sie abstellen oder transportieren wollen. Lassen Sie den Verschluss immer geöffnet. |
16. | Transportieren Sie die Waffe immer in einem Futteral oder Waffenkoffer. |
17. | Fassen Sie eine Waffe nie an der Mündung an. |
18. | Bewahren Sie Waffe und Munition immer getrennt und unter Verschluss auf. |
19. | Übergeben Sie eine Waffe nie einem Unberechtigten. |
20. | Vermeiden Sie alkoholische Getränke beim Sportschiessen und der Jagd. |
21. | Reinigen Sie ihre Waffe immer nach dem Gebrauch und prüfen vorher, dass sich im Lauf, Verschluss und Magazin keine Munition mehr befindet. |
Quelle: Verband Deutscher Büchsenmacher (VDB) |
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Disclaimer: Alle Angaben vorbehaltlich Irrtum und aktuelle Gesetzeslage!