Teilnehmer aus ver- schiedenen diesjährigen Wettkämpfen haben berichtet, das die Standaufsichten verstärkt auf die Sicherung von während des Wettkampfs abgelegte Waffen achten. Was hat es damit auf sich und was ist eine Sicherheitsvorrichtung?
Kurzwaffen
Diese neue Bestimmung hat Einzug in die neueste Version der DSB Sportordnung gefunden (Stand 01.01.2017). Es wird an zwei Stellen ausdrücklich erwähnt. Im Teil 0 „Allgemeine gültige Regeln für alle Disziplinen“ heißt es auf Seite 3:
Eine Waffe darf nur abgelegt werden, wenn
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die Sicherheitsvorrichtung eingeführt ist, bzw. sich bei Feuerwaffen keine Patrone in der Waffe befindet.
…
Im Teil 2 „Regeln für Pistole und Revolver“ findet man auf Seite 2 im Absatz 2.3.1 Sicherheit – Laden und Entladen:
… Die Waffe darf nur abgelegt werden, wenn die Sicherheitsvorrichtung eingeführt ist.
Man beachte hier den genauen Wortlaut: Darf erst abgelegt werden, wenn die Sicherheitsvorrichtung bereits in den Lauf eingeführt ist. Also nicht erst ablegen und sichern, sondern schon bereits vorher, vor dem Ablegen. Hier kann im Ernstfall eine Disqualifizierung ausgesprochen werden.
Aber bevor man eine Sicherheitsvorrichtung in den Lauf einführt, sollte man wissen, was als diese anerkannt wird.
Da gibt es als erstes die Safety-Flags, die man im Schützen-Zubehör kaufen kann (Bild 1). Diese kosten etwa 5 Euro. Sie verfügen über einen runden Kunststoff-Stopfen in der Größe des jeweiligen Kalibers, den man in die Patronenkammer der Pistole einführen kann. An diesem Stopfen hängt ein rotes Fähnchen welches dann aus dem Patronenauswurffenster heraushängt (Bild 2). Man hat mir allerdings berichtet, das diese Safety-Flags bei den Standaufsichten nicht gerne gesehen sind bzw. als nicht ausreichend
moniert werden. Vorteil diese Safety-Flags ist, das man nach dem Einsetzen den Verschluß der Waffe schließen und die Waffe abschlagen kann. So mache ich es zum Beispiel während des Transports meiner Pistolen. Sie sind alle mit einem Safety-Flag versehen. Aber wie gesagt, für den Wettkampf nicht geeignet.
Die kostengünstigere und allgemein annerkannte Alternative sind Kabelbinder, vorzugweise in einer Signalfarbe, am besten Rot. Sie werden durch den offenen Verschluß in den Lauf eingeführt und sollten am vorderen Ande des Laufes reichlich rausragen (Bild 3). Dann ist die Aufsicht zufrieden. Die abgebildeten Kabelbinder haben die Größe 4,8 x 300mm. Diese Größe sollte für jede gängige Pistole, ob Glock, Sig oder GSP, ausreichend sein. Alternativ geht auch ein entsprechend langer Kunststofffaden aus einem Rasentrimmer.
Entsprechendes gilt für Revolver. Dort wird bei ausgeklappter Trommel die Sicherheitsvorrichtung durch den Lauf geführt.
Es ist jedem zu raten darauf zu achten, das er eine entsprechende Vorrichtung zum Wettkampf mitnimmt, da man nicht immer davon ausgehen kann, das am Stand Leih-Vorrichtungen zur Verfügung stehen.
Langwaffen
Und was ist mit den Langwaffen, ganz ehrlich: Ich weiß es nicht (genau). Ich bin Kurzwaffenschütze 🙂 Da wird auch mit langen Sicherheitsfäden hantiert. Aber genau weiß ich das nicht. Und bevor ich hier irgendwelchen Blödsinn schreibe, mache ich mich erst mal kundig und reiche die Informationen an dieser Stelle nach. Versprochen!
Und beim Training?
Die Standuafsichten werden auf unseren Ständen in Zukunft verstärkt darauf achten, das dieses Proceduré auch beim Training eingehalten wird. Nicht um euch zu Quälen, sondern um Euch an die Anwendung der Sicherheitsvorschrift zu gewöhnen. Irgendwann werdet Ihr gar nicht mehr darüber nachdenken und es automatisch machen. Auf unseren Ständen hängen im übrigen genügend „Sicherheitsvorrichtungen“, die Leihweise verwendet werden können.
Disclaimer: Alle Ausführungen vorbehaltlich Irrtum und Änderungen der Bestimmungen.