Update Corona Bestimmungen

Der RSB hat in seinem heutigen Newsletter nochmal die für uns geltenden Corona Bestimmungen zusammengefasst.

Es gilt weiterhin die 30. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 28. Januar 2022.

Im Amateur- und Freizeitsport gilt im Innenbereich die 2G+-Regelung, d.h., es dürfen ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen anwesend sein, die noch zusätzlich über einen aktuellen negativen Testnachweis verfügen müssen. 

Ausnahmen:

    • Kinder bis 12 Jahre und 3 Monaten gelten als geimpft und benötigen auch keinen zusätzlichen Testnachweis.
    • Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, benötigen – trotz der 2G+-Regelung – keinen zusätzlichen negativen Testnachweis.
    • Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, dürfen – trotz der 2G+-Regelung – ebenfalls anwesend sein, wenn sie einen aktuellen negativen Testnachweis vorweisen können.
    • Personen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, benötigen keinen zusätzlichen negativen Testnachweis (der Status gilt bereits ab dem Tag der Booster-Impfung). Weitere Infos zum Thema „Booster“ und „Testpflicht“ sie unten – „Wer gilt als geboostert?“
Quelle: RSB
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