[UPDATE]: Frist nicht verpassen!

Leider unterliegt die Umsetzung der letzten Waffenrechts-Novelle nicht den Corona-Beschränkungen. Am 31. Juli 2021 endet die Übergangsfrist für das Anmelden oder Vernichten von Magazinen, die ab dem 01.09.2020 verboten wurden. Altbesitz kann für alle Magazine geltend gemacht werden, die sich vor dem 13.06.2017 im eigenen Besitz befanden. Der Altbesitz muss bis zum 01.08.2021 bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Formular für die Anzeige von Magazin Altbesitz – Rhein-Lahn-Kreis

Formular für die Anzeige von Magazin Altbesitz – Limburg-Weilburg

Die obigen Formulare wurden (07. April 2021) bei den Behörden abgefragt und sind aktuell.

Durch die Einführung des nationalen Waffenregisters, wurde Euch als Waffenbesitzer einer erlaubnispflichtigen Waffe eine Personen-Identifikations-Nummer zugeordnet. Diese ist für die Meldung der Altbesitz Magazine notwendig. Hattet Ihr in letzter Zeit eine Änderung auf Eurer WBK, ist diese Nummer wahrscheinlich bereits von der Behörde auf Eure WBK gedruckt worden (die Nummer beginnt mit enem „P“). Sollte dies nicht zutreffen, könnt Ihr sie bei Eurem zuständigen Sachbearbeiter erfragen.

Die Bundesregierung will dadurch die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschweren, was insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden soll. Weitere Details findet ihr hier unter diesen Links:

https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/news/waffenrecht-altbesitz-von-verbotenen-waffen-und-magazinen

Verbotene Magazine im Waffenrecht

Dieser Post nur als Erinnerung. Noch ist genügend Zeit. Nehmt Kontakt zu Eurem Sachbearbeiter Eurer zuständigen Behörde auf und erfragt im Zweifelsfall das weitere Vorgehen.

Bleibt gesund und zuverlässig!

Probetrainig Vereinbahren!