Wichtig!!! – Auffrischung Erste-Hilfe

Wer im vergangenen Sommer beide Termine des Auffrischungskurses Erste-Hilfe bei uns im Schützenhaus nicht warnehmen konnte, hat die Möglichkeit, dies in offenen Kursen beim DRK in Koblenz nachzuholen. Ab Februar stehen einige Termine zur Auswahl, die mir vorliegen. Bei Interesse meldet Euch bitte beim Schiessleiter Mario, er hat die Termine und stellt den Kontakt dann zum DRK her.

Dies ist vor allem wichtig für alle Personen, die weiterhin ihre Funktion als Standaufsicht wahrnehmen wollen. Bei einem nicht vorhandensein eines aktuellen Erste-Hilfe Nachweises droht Lizenz-Entzug.

Wiederaufnahme Trainingsbetrieb im Schützenhaus

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

die Corona-Pandemie hindert uns seit über 8 Wochen daran, unseren Schießsport so auszuüben, wie wir es über Jahre hinweg gewöhnt waren. Zur Verhinderung der Ausbreitung wurden verschiedene staatliche Maßnahmen ergriffen, um den Ausbruch einer großen Infektionswelle wie in vielen Nachbarstaaten geschehen, zu verhindern. Wie wir heute wissen, mit Erfolg. Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen, Veranstaltungs- und Versammlungsverbote, sowie das Verbot von gemeinsamen sportlichen Aktivitäten haben unser Leben in den letzten Wochen geprägt. Aus vielen Gesprächen mit Euch hört man auch heraus, dass nicht nur das Ausüben des Sportes fehlt, sondern auch die vielen persönlichen Kontakte die an unseren Trainingstagen im Schützenhaus gepflegt wurden. Wir sehnen uns so sehr alle ein Stück Normalität zurück. „Wiederaufnahme Trainingsbetrieb im Schützenhaus“ weiterlesen

+++ WICHTIG +++ Das Schützenhaus bleibt bis auf weiteres geschlossen!

Angesichts der derzeitigen COVID-19 Pandemie, hat sich der Vorstand dazu entschlossen, das Schützenhaus bis auf weiteres zu schließen um den dringenden Empfehlungen der Behörden zu entsprechen.

Ab sofort findet kein Trainigsbestrieb bis auf Wideruf statt. Das Ostereierschießen fällt aus und die Jahreshauptversammlung wird verschoben. Eine offizielle Mail des Vorstandes an die Mitglieder folgt morgen!

Inzwischen haben auch der DSB und der RSB alle Wettbeewerbe und den Ligabetrieb für 2020 abgesagt. Informationen hierzu findet ihr hier (DSB) und hier (RSB).

Neues zum Thema Waffenschrank-Schlüssel

Interessante Entwicklung in Sachen Schlüsselaufbewahrung des Waffenschrankes: Das Verwaltungsgericht Köln hat zu diesem Thema Anfang dieses Jahres ein interessantes und vermutlich für die Zukunft bindendes Urteil gefällt.

Zu diesem Thema gab es hier auf dieser Seite schon mal einen Beitrag „Die Sache mit dem Schlüssel“. Wohin mit dem Schlüssel? Ständig um den Hals tragen oder reicht das Versteck in der Sockenschublade? Weder im Waffengesetz noch in der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift gibt es hierzu eindeutige Regeln für die Aufbewahrung des Schlüssels eines Waffenschankes. §36 des WaffG gibt dem Legalwaffenbesitzer hierzu keinerlei eindeutigen Hinweise.

Bisher sorgte ein Merkblatt des LKA Bayern (Seite 39) für Diskussion und den daraus gewonnenen Schluss, das das bloße Verstecken eines Waffenschrankschlüssels nicht ausreicht, um §6, Abs. 1.3 „sorgfältiges Verwahren“, zu erfüllen. Auch das Verwahren des Schlüssels in einem leicht geschützten Behältnis, z.B. einer Geldkassette reicht nach dem vorher genannten Merkblatt nicht, denn

[…] Wird der Schlüssel eines Wertbehältnisses in einem – weiteren, geringwertigeren – Behältnis aufbewahrt, so kann das Wertbehältnis nur als so sicher oder gleichgestellt eingestuft werden wie das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis. Das höherwertige Wertbehältnis zur Waffen-aufbewahrung wird somit abgewertet. Ist erst einmal das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis aufgebrochen, dann ist auch das höherwertige Wertbehältnis geöffnet. […]

Die Empfehlung bisher war, den Schlüssel in einem durch ein elektronisches Zahlenschloss gesicherten Schutzbehältnis der gleichen Klasse wie der des durch den Schlüssel gesicherten Behältnisses zu lagern.

In dem Urteil des Verwaltungsgerichtes (20 K 8077/17) folgen die Richter dieser Deutung nicht. Die Richter befanden das Aufbewahren des Schlüssels in einer im Kleiderschrank versteckten Geldkassette als ausreichend(!). Das Gericht sah es als „sicher“ an, dass der Waffenschrank-Schlüssel „nicht offen im Haus herumlag“ sondern in einer stabilen Geldkassette in einem Kleiderschrank versteckt war.

Das ausführliche Urteil findet ihr hier.

Letztendlich sollte sich jeder für sich überlegen, inwieweit er in Hinsicht auf der Wahrung seiner Zuverlässigkeit den Aufbewahrungsort des Schlüssels verantworten kann. Ob stabile Geldkassette, Schlüsseltresor oder gleichwertiges Behältnis – zumindest scheint der Gesetzgeber uns inzwischen Alternativen zu geben.

Änderung in der SpoO des DSB – ohne Tragen von (ballistischen) Schutzbrillen kein Versicherungsschutz

Was in anderen Schießsportverbänden bei mancher Disziplin (BDS-Disziplin IPSC) schon lange Vorschrift ist, wurde uns durch die Technische Kommission des DSB in einer Änderung der SpoO (gültig ab 01.01.2018) vor kurzem beschehrt (siehe hier).

Für die Wettbewerbe 2.45 und 2.5x ff sind ab dem Sportjahr 2018 Schutzbrillen vorgeschrieben. Wer ohne schießt, riskiert bei einer Verletzung des Auges den Versicherungsschutz durch den Verein bzw. Verband. „Änderung in der SpoO des DSB – ohne Tragen von (ballistischen) Schutzbrillen kein Versicherungsschutz“ weiterlesen

Finger weg vom Trommelspalt!

Allen Revolverschützen ist wahrscheinlich bekannt, das es nicht gerade gesund ist, die Hand oder die Finger im Bereich des Trommelspaltes zu haben, wenn der Schuß bricht. Aber das der Gasaustritt am Trommelspalt so eine Macht hat, war mir neu. Schaut euch dazu mal das Video an:

Probetrainig Vereinbahren!