Richtlinien für den Sportbetrieb (Stand:09.03.20121)

Nach der Veröffentlichung des Bund-Länder-Beschlusses vom 03. März 2021 hat das Land  Rheinland-Pfalz (RLP) ihre Corona-Verordnungen aktualisiert und angepasst. Diese sehen grundsätzlich eine Verlängerung der bereits bekannten Regelungen bis zum 28. März 2021 vor, bieten allerdings auch einen Stufenplan mit zusätzlichen Öffnungsschritten. Weitere Informationen siehe RSB Webseite.

Wie wir diese Öffnungstrategie in unserem Verein umsetzen, werden wir hier demnächst kommunizieren.

Probetrainig Vereinbahren!