Behördenpraxis bei Bedürfnisnachweisen in der Corona Krise

Durch die Pandemie bedingte Einschränkungen des Trainingsbetriebes sollen laut NRW-Innenminister Herbert Reul sowie RLP-Innenminister Roger Lewentz auf Anfrage des RSB nicht zum Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis führen, wenn die notwendige Anzahl an Schießterminen nicht vollständig nachgewiesen werden kann. Mehr dazu auf der Seite des RSB.

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