Off-Topic: Führverbot für Multitools nach §42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG

Leatherman EOD Multi-Tool

Dieses Thema hat mit unserem Sport eigentlich nicht direkt was zu tun. Aber einige von Euch mögen auch zu denen gehören, die diese kleinen praktischen Multitools wie Leatherman, Swisstool oder Gerber am Gürtel tragen.

Knife-Blog berichtet in einem aktuellen Artikel darüber, dass das BKA die Mutlitools, deren Klinge sich mit einer Hand öffnen lassen, als Einhandmesser einstuft – damit entwickeln sie sich als „Bestseller“ in Sachen Sicherstellung durch die Polizei. Multitools, wie das Leatherman EOD Tool (welches auch bei Sportschützen beliebt ist), dürfen damit nicht geführt werden. Für Leser, die mit dem Begriff „Führen“ nichts anfangen können: Es bedeutet, das Multitool zugriffsbereit bei sich zu tragen, also zum Beispiel am Gürtel.

Leser des Blogs berichteten dem Autor, das die Polizei die Multitools in letzter Zeit verstärkt einzieht und die Träger mit einem Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz überziehen. Mit so einem Strafverfahren ist schnell mal die Zuverlässigkeit in Gefahr.

Das Problem ist hier mal wieder die schwammige Definition im Waffengesetz, die die Umsetzer dieses Gesetzes (Polizei) lieber auf Nummer sicher gehen lassen und alles, was halbwegs den ungenauen Definitionen entspricht, als nicht zum Führen erlaubt definiert.

Folgt diesen Link zum vollständigen Bericht auf knife-blog.com

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