Neue Bestimmungen zum Aufbewahren von Waffen

Für  unsere neuen Mitglieder ist dies ein wichtiger Fakt. Sie müssen künftig mit der Beantragung einer WBK den Besitz eines Schrankes mit der Schutzklasse Null nachweisen.

Erfreulich ist der Bestandsschutz für bereits erteilte Waffenbesitz Erlaubnisse. Deren Besitzer können Schränke des bisherigen Standards zeitlich unbegrent weiternutzen. Der DSB hat mit verschiedenen Eingebungen dieses Zugeständnis erreichen können. Weitere Ausführungen dazu auf der Webseite des DSB.

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