Nach der heutigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt treten die Änderungen im Waffengesetz (WaffG) bezüglich der Aufbewahrungsvorschriften von Erlaubnispflichtigen Waffen ohne Übergangsfristen unverzüglich ab dem 06. Juni 2017 in Kraft. Bestandsschutz ist gewährleistet.
Das bedeutet, das ab Morgen bei allen Neubeantragungen einer WBK auch der Nachweis über den Erwerb/Besitz eines Sicherheitsbehältnnisses nach dem neuen Standard mindestens der Stufe 0 DIN/EN 1143-1 erbracht werden muß. Inhaber einer vorher beantragten WBK genießen den Bestandsschutz „Änderungen im Waffengesetz (WaffG) zur Waffenaufbewahrung treten ab dem 06. Juni 2017 in Kraft“ weiterlesen







