Anmerkung zu den Änderungen im WaffG zur Aufbewahrung / Bestandschutz

Seit dem inkraftreten des neuen Aufbewahrungsrichtlinie im Waffengesetz (WaffG §36) gilt der Bestandschutz. Das Bedeutet, A und B Schränke können von WBK Inhabern, die vor dem 06. Juli 2017 ihre Waffenrechtliche Erlaubnis erhalten haben, weitergenutz werden.

Man könnte meinen, das WBK Inhaber, die unter den Bestandsschutz fallen, jetzt weiter ältere A oder B Schränke zu ihrem bestehenden hinzu kaufen könnten, da diese durch den Bestandschutz abgedeckt werden. Eben nicht.

Das Stichwort heisst hier „bei der Behörde angemeldete Schränke“. Der Bestandschutz greift nur für bei der Waffenbehörde angemeldet Schränke. Angemeldet ist ein Schrank dann, wenn mit dem Antrag zur ersten WBK der Besitz eines entsprechenden Sicherheits Behältnisses nachgewiesen wurde. Dieser Schrank gilt als angemeldet. Solltet ihr also einen A oder B Schrank vor dem Inkrattreten der neuen Richtlinie am 06.07.2017 nachgekauft haben und dort auch Waffen lagern, ist es ratsam, diesen Schrank der Behörde nachzumelden oder zumindest für den Fall einer Prüfung die Kopie der Original Rechnung greifbar zu haben, die nachweist, das der Schrank vor dem 06.07.2017 gekauft wurde.

Ich habe in verschiedenen Foren gelesen, das einige Waffenbehörden auf diesen Nachweis bestehen. Wie es in Bad Ems / Limburg-Weilburg / Montabaur gehandhabt wird, weiß ich nicht. Wenn jemand dazu was hört, würde ich mich über Feddback freuen.

Renovierung abgeschlossen!

Es ist soweit! Die fleissigen Hände haben für eine Zügige Fertigstellung der Arbeiten gesorgt. Jetzt fehlen wirklich nur noch Kleinigkeiten wie neue Vorhänge, das Aufstellen der Möbel. Auch ein defektes Kabel für den Ergebnis-Monitor muss noch getauscht werden. Aber das war es dann auch. Vielen Dank an alle, die Ihre Zeit geopfert haben. In der Galerie findet ihr ein paar Eindrücke des neuen Gästeraumes.

Unsere Schützen erfolgreich bei den Landesverbandsmeisterschaften des RSB

Bei den Landesverbandsmeisterschaften im Rheinland waren die  Sportschützen aus dem Kreis Unterlahn wieder einmal ordentlich vertreten. Mit drei 1. Plätzen, zwei 2. Plätzen und einem 3. Platz in den Mannschaftswertungen ist das eine tolle Bilanz im Sportjahr 2017. Auch in den Einzelwertungen konnten anständig Medaillen abgeräumt werden. Insgesamt wurden sechs 1. Plätze, vier 2. Plätze und sieben Bronzemedaillen mit nachhause genommen. Die dominierenden Vereine in den Pistolendisziplinen waren Diez-Freiendiez und Netzbach, dennoch waren auch Holzappel und Singhofen von ihren Schützen gut vertreten. „Unsere Schützen erfolgreich bei den Landesverbandsmeisterschaften des RSB“ weiterlesen

Baustellen Update

Der Umbau unseres Gästeraumes ist in den letzten Zügen. Die Decke ist fast komplett, die Wände sind gereit für die Beflockung (ja, richtig gelesen. Wird g***l aussehen), die Holzverleidung, Türen und Rahmen haben ihre erste Farbschicht. Unsere Handwerker haben erstklassige Arbeit geleistet. Wir rechnen damit, das die Umbauarbeiten in zwei Wochen beendet sind.

Erfolgreich

Unsere Mannschaft im Luftgewehr aufgelegt hat heute Abend ihren Rundenwettkampf auf unserer Schießsportanlage am Wässerweg mit 2:0 gegen Langenscheid gewonnen. Glückwunsch!

Änderungen im Waffengesetz (WaffG) zur Waffenaufbewahrung treten ab dem 06. Juni 2017 in Kraft

Nach der heutigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt treten die Änderungen im Waffengesetz (WaffG) bezüglich der Aufbewahrungsvorschriften von Erlaubnispflichtigen Waffen ohne Übergangsfristen unverzüglich ab dem 06. Juni 2017 in Kraft. Bestandsschutz ist gewährleistet.

Das bedeutet, das ab Morgen bei allen Neubeantragungen einer WBK auch der Nachweis über den Erwerb/Besitz eines Sicherheitsbehältnnisses nach dem neuen Standard mindestens der Stufe 0 DIN/EN 1143-1 erbracht werden muß. Inhaber einer vorher beantragten WBK genießen den Bestandsschutz „Änderungen im Waffengesetz (WaffG) zur Waffenaufbewahrung treten ab dem 06. Juni 2017 in Kraft“ weiterlesen

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