Abteilung Böllerschießen

In unserem Verein gibt es eine Böllerschießen Abteilung, die wir hier auf unserer Webseite natürlich auch präsentieren möchten. Den Brauch des Böllerns pflegen in unseren Verein derzeit zwei Mitglieder: Unsere „Böllermänner“ Holger Löber und Manfred Tremper. Wie man zum Böllern kommt? Holger Löber hat hier in einpaar Zeilen zusammengefasst, wie er den Weg zum Böllern gefunden hat.

Böllerschießen ist eine Tradition, bei dem an besonderen Festen und Ereignissen mit speziellen Böllergeräten und Schwarzpulver mindestens ein Knall erzeugt wird.

In unserer Region wird anlässlich von besonderen Festen, wie Kirchweihfeste (Kirmes), Schützenfeste, Hochzeiten oder zum Ehrensalut, geböllert. Auch bei speziellen Böllerschützentreffen wird geböllert.

So ist es zum Beispiel Tradition, das die Freiendiezer Kirmes von unseren Böllerschützen am ersten Abend der Kirmes „an-geböllert“ wird.

(C) 2017 SV Diez-Freiendiez 1928 e.V.

Die Geschichte des Böllerschießens lässt sich bis in das 14./15. Jahrhundert zurückverfolgen, wenngleich belegte Chroniken rar sind (Erstnachweis 1377). Das liegt auch daran, dass das Böllerschießen nicht als eigenständiger Brauch betrachtet werden kann, sondern sich mit vielerlei anderen Traditionen entwickelt hat. Die Idee, mit Schwarzpulver Krach zu machen, dürfte so alt sein wie die Entdeckung des Schwarzpulvers selbst. Es gibt insbesondere aus dem 18. Jahrhundert einige Überlieferungen, wo sich Schützengesellschaften Böllergeräte anfertigen ließen oder dass auf diversen Festivitäten geschossen wurde.[1]

Bei den Böllergeräten wird unterschieden zwischen Handböller, Standböller und Böllerkanone.

Handböller sind meist sehr aufwändig verziert und unterteilen sich weiter in pistolenartige oder auch gewehrartige, welche dann Schaftböller, Böllerbüchse, Böllerstutzen oder Prangerstutzen genannt werden.

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Standböller sind oftmals restaurierte Originale oder originalgetreue Nachbauten von historischen Vorbildern. Sonderbauformen bei Standböllern sind z. B. Mörserartige oder Salutschussgeräte mit drei Rohren, wo ein Schütze mehrere Schuss abgeben kann ohne dazwischen nachzuladen.

(C) 2017 SV Diez-Freiendiez 1928 e.V.
(C) 2017 SV DIez-Freiendiez 1928 e.V.

Die Böller sind in der Regel Vorderlader und werden mit Böllerpulver befüllt. Das Böllerpulver besteht aus Schwarzpulver gewisser Körnung und hat eine Abbrandgeschwindigkeit von ca. 400 m/s. Die Entzündungstemperatur liegt bei etwa 300 °C, die Verbrennungstemperatur bei etwa 2500 °C. Während bei den Handböllern Kaliber von 10 bis 25 mm üblich sind, sind es bei Standböllern und Böllerkanonen häufig enorme Kaliber. Bei Standböllern von bis zu 100 mm und bei Böllerkanonen bis zum Ø 120 mm. Größere Kaliber werden nicht mehr zum Neubeschuss zugelassen. Die Pulvermenge pro Schuss beträgt bei solch einem Kaliber bis zu 600 g bei Kanonen und 400 g bei Standböllern, im Gegensatz zu einem 15 mm Handböller, der lediglich 13 g Pulver benötigt.

Das Böllerpulver wird im Böller häufig mit Hilfe eines Korkens verdämmt, Aber der Gesetzgeber sagt: Als Vorlage in einem Böller dürfen nur Materialien verwendet werden, die zu keiner Überschreitung der zulässigen Masse der Vorlage entsprechend der Ladetabellen führen. Die Einbringung der Vorlage darf darüber hinaus keine Belastungserhöhung des Böllers verursachen. Zulässig sind Kork und sehr leichte, weiche und nicht brennbare Materialien. In Österreich ist es noch erlaubt, auch Papier oder Holzstoppeln zur Verdämmung zu benutzen. Letztere bestehen meistens aus Fichtenholz und finden bei Böllerstutzen Verwendung. Die Verdämmung wird mithilfe von Hammer und Ladestock in das Rohr geschlagen.

Gezündet wird die Ladung durch ein Zündhütchen welches wiederum durch einen Schlagbolzen (meist bei Kanonen und Standböllern) oder durch ein Perkussionsschloss (bei Handböllern) gezündet wird. Ebenfalls möglich ist die Verwendung eines elektrischen Brückenanzünders, was gerade bei großkalibrigen Standböllern zunehmend Verwendung findet, und auch die sicherste Zündmethode ist.

Bei Hinterlader-Kanonen wird das Pulver nicht von vorne in das Rohr eingebracht, sondern in Form einer fertigen Kartusche von hinten geladen.

Nach dem Abfeuern werden die Pulverreste entfernt.[1]

Es wird dabei nach bestimmten Reihenfolgen geschossen, die der Schützenmeister vorgibt.

Folgende Grundformen von Salven sind üblich:

  • Das Lauffeuer wird im gleichen Takt geschossen (man wartet etwa, bis man den Schall vom Vorgänger wieder hört). Das geht mehrere Runden durch, daher muss der einzelne Schütze schnell beim Nachladen sein, damit es keine Verzögerungen gibt.
  • Das Schnellfeuer wird wie das Lauffeuer im gleichmäßigen Takt ausgeführt, allerdings erfolgen die Schüsse mit kürzestem Abstand unmittelbar hintereinander.
  • Der Salutschuss erfolgt gleichzeitig von allen Schützen.
  • Das Rad wird mit zunehmender Geschwindigkeit geschossen, bis die letzten 2 bis 3 schon fast gleichzeitig abdrücken.
  • Gern geschossen wird auch der Doppelschlag, bei dem zwei Schützen direkt nacheinander abfeuern und dann etwas gewartet wird, bis die nächsten beiden feuern

In der Präzision oder dem Tempo dieser Salven und ihrer Kombinationen zeigt sich die Qualität einer Schützenformation.

Beim Gruppenschießen erfolgen die einzelnen Schritte auf dem Schießplatz, einschließlich der Ladetätigkeiten, auf Kommando des Schützenmeisters.[1]

Natürlich gibt es zum Böllerschießen auch eine Rechtsgrundlage. 

Böllerpulver unterliegt dem Sprengstoffgesetz in Deutschland

In Deutschland muss der Schütze demnach Inhaber einer Erlaubnis nach § 27 SprengG sein und es muss für jeden einzelnen Böller eine Beschussbescheinigung vorliegen. Die Böllergeräte müssen turnusmäßig alle fünf Jahre dem Beschussamt zur Nachprüfung (§ 6 BeschussV), bzw. bei Standböllern und Böllerkanonen zum Nachbeschuss vorgeführt werden. Böllergeräte zählen nicht als Waffe im Sinne des Waffengesetzes.

Früher wurde für jedes Böllerschießen eine Genehmigung von der Gemeinde benötigt, außerdem musste man das Schießen bei der örtlichen Polizei anmelden. Es war nicht erlaubt, auch nicht an Silvester, ohne Erlaubnis zu böllern. Heute ist es ausreichend, die Polizei bzw. die Gemeinde zu informieren.

Quelle: Wikipedia

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