Schießsport? Wie geht das? – Teil 6

Rechtliches II           Der Sachkunde Nachweis. Für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte ist der Nachweis über die Waffensackunde zwingend vorgeschrieben. Keine Sachkunde, keine Erlaubnispflichtige Waffe. Und das ist auch gut so. Allen anderen sei nahegelegt, trotzdem den Lehrgang und die Prüfung abzulegen. Auch mit Erlaubnisfreien Waffen wie einer Luftpistole kann man gegen das Waffengesetz verstoßen, z.B. beim Transport. Da im Sachkunde-Lehrgang eingehend auf die Bestimmungen im Waffengesetz eingegangen wird, lege ich diesen Lehrgang mit anschließender Prüfung jeden Sportschützen nahe, egal welche Waffe er schießt.

Der Lehrgang besteht gewöhnlich aus 2 Tagen mit je 8 Stunden Unterricht und einem Tag Prüfung.

Tag 1 – Theoretischer Untericht Waffenkunde und Waffenrecht
Tag 2 – Theoretischer Untericht Waffenkunde und Waffenrecht, praktische Handhabung von Waffen und Munition, Ausbildung auf dem Schießstand mit Schiessen von Kurz- und Langwaffen.
Tag 3 – Wiederholung des Gelernten mit anschließender Fragerunde, schriftliche und mündliche Prüfung.

Lehrteil Waffenrecht
Im Groben definiert das Waffenrecht, was eine Waffe ist und was nicht, was erlaubnisfreie Waffen sind, erlaubnispflichtige oder verbotene Waffen. Es regelt weiterhin den Zugang zu erlaubnispflichtigen Waffen und den Umgang (Transport, Aufbewahrung) damit.  Die Kerninhalte des Waffenrechts sind Gegenstand dieses Lehrteils.

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Lehrteil Waffenkunde
Hier wird z.B. auf die Waffentechnik, Munition, Balistik eingegangen. Was sind die relvanten Bauteile einer Waffe, die nicht verändert werden dürfen?

Lehrteil Praktische Handhabung von Waffen und Munition
Die Ausbildung erfolgt hier am Objekt. Es werden Schaustücke zum Thema Munition und Waffen gezeigt und deren Funktion  erklärt. Wo finde ich die Seriennummer einer Waffe? Wo finde ich die Beschusszeichen und was hat es damit auf sich? Wie kann ich feststellen, welche Munition ich mit einer Waffe verschießen kann? etc.

Lehrteil Ausbildung auf dem Schießstand mit Schiessen von Kurz- und Langwaffen
Hier werden eine oder mehrere Waffen vom Teilnehmer auf dem Schießstand geschossen, nachdem er vom Lehrgangsleiter eine Einweisung dazu erhalten hat.

Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil. Im schriftlichen Teil wird der Lehrstoff in einem Fragenkatalog abgefragt. Teilweise im Multiple-Choice Verfahren, teilweise auch mit Freitext Antworten. Im mündlichen Teil steht mal mit den Prüfern vor einem Tisch mit Waffen. Die Prüfer fordern den Teilnehmer auf, die Art einer Waffe zu benennen oder heruaszufinden, welcher Munitionstyp mit einer Bestimmten Waffe geschossen werden darf. Es können auch Inhalte aus dem Waffenrecht mündlich abgefragt werden.

Wenn die Prüfung bestanden wird, erhält man eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluß des Waffensachkunde Lehrgangs. Damit ist eine der Hürden zur Waffenbesitzkarte (WBK) genommen.

Disclaimer: Alle Angaben und Bezugnahmen zum Waffenrecht vorbehaltlich des Irrtums und der Aktualität!

Teil 7 – Rechtliches III

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